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LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung  von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Ich arbeite weiter. Was kann ich mit meinem Kind machen?

Aktuelle Seite: Startseite / FAQs / Ich arbeite weiter. Was kann ich mit meinem Kind machen?

30/03/2020 By

Das Kind kann nicht zur Schule.
Oder:
Das Kind kann nicht in den Kindergarten.

Muss jemand auf das Kind aufpassen?
Haben Sie einen Menschen der Helfen kann?
Zum Beispiel:
Ihr Partner oder Ihre Partnerin?

Wenn das nicht geht:
Können nur  Sie auf das Kind aufpassen?

Fragen Sie ihren Chef.
Vielleicht können Sie zu Hause arbeiten.
Oder:
Vielleicht können Sie Urlaub nehmen?
Das muss der Chef entscheiden.

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