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Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

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Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Ich arbeite weiter. Was kann ich mit meinem Kind machen?

Aktuelle Seite: Startseite / FAQs / Ich arbeite weiter. Was kann ich mit meinem Kind machen?

30/03/2020 By //  by Julia

Das Kind kann nicht zur Schule.
Oder:
Das Kind kann nicht in den Kindergarten.

Muss jemand auf das Kind aufpassen?
Haben Sie einen Menschen der Helfen kann?
Zum Beispiel:
Ihr Partner oder Ihre Partnerin?

Wenn das nicht geht:
Können nur  Sie auf das Kind aufpassen?

Fragen Sie ihren Chef.
Vielleicht können Sie zu Hause arbeiten.
Oder:
Vielleicht können Sie Urlaub nehmen?
Das muss der Chef entscheiden.

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