• Menu
  • Skip to right header navigation
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung  von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Presseartikel
    • Newsletter für unsere Mitglieder
  • Info-Seite
    • Wichtige Telefonnummern
    • Infos – Leichte Sprache
    • Landesrahmenvertrag Thüringen
    • Regeln für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Presseartikel
    • Newsletter für unsere Mitglieder
  • Info-Seite
    • Wichtige Telefonnummern
    • Infos – Leichte Sprache
    • Landesrahmenvertrag Thüringen
    • Regeln für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

BTHG: Was ist neu ab 2020?

Aktuelle Seite: Startseite / FAQs / BTHG: Was ist neu ab 2020?

18/06/2020 By

BTHG: Bundes-Teilhabe-Gesetz

Hier gibt es Regeln.

Die müssen eingehalten werden.

Wie Menschen mit Behinderungen Hilfe bekommen.

Damit sie selber bestimmen können. Wie sie gut leben. Was sie dafür brauchen.

Das ist über eine lange Zeit vereinbart. Seit dem Jahr 2016. Das letzte Mal ändern sich 2023 die Regeln.


Neue Regeln!

Jetzt sind viele Regeln zusammen. In einem Gesetz.  Das nennt sich SGB 9. Die 9 ist oft so geschrieben: IX. 

Es ist ein neuer Teil dazu gekommen. Der hat einen Namen. Der heißt: Eingliederungs-Hilfe. Oder als Zahl: Teil 2.

Menschen mit Behinderungen sollen besser selbst bestimmen  können.  Was sie im Leben haben müssen. Um am Leben besser teil zu nehmen.


Menschen mit Behinderungen können jetzt entscheiden:

Wer Ihnen helfen soll. Bei was ihnen geholfen wird. Jetzt können Sie viele verschiedene Hilfen wählen.

(In schwere Sprache: Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen)

Das ist jetzt in vielen Lebens-Bereichen:

  • wenn Menschen mit Behinderung  medizinische Hilfe brauchen

  • wenn Menschen mit Behinderung arbeiten

  • wenn Menschen mit Behinderung  lernen

  • wenn Menschen mit Behinderung  jeden Tag Hilfe brauchen (in schwere Sprache: im Alltag)

    Menschen mit Behinderungen sollen sagen, wie es besser für sie ist.

(In schwere Sprache: Wunsch- und Wahlrecht)

Das sollen alle gemeinsam besprechen!

Da darf der Mensch mit Behinderung einen weiteren Menschen in die Gespräche mitnehmen. (In schwere Sprache: Person des Vertrauens)

Damit alle wissen, was der Mensch mit Behinderung  für Hilfen braucht, gibt es einen Plan.

Da stellt man viele Fragen. So weiß jeder, was der Mensch mit Behinderung braucht.

(In Thüringen heißt dieser Plan in schwere Sprache: ITP, ausgesprochen: Integrierte Teilhabe-Planung)

Alle, die dem Menschen mit Behinderung helfen, vereinbaren gemeinsam Regeln.

Für jeden einzelnen Menschen mit Behinderung. Damit weiß jeder, was zu machen ist. Und wieviel Geld es gibt. (In schwere Sprache:  Leistungs-Vereinbarung)

In Thüringen waren viele Regeln schon früher vereinbart! Das nennt sich in schwere Sprache: Landes-Rahmen-Vertrag.

Es gibt bald eine Übersetzung in leichte Sprache zu den Regeln in Thüringen.

Site Footer

  • Sitemap
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2022 · LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V. · Anmelden