BTHG: Bundes-Teilhabe-Gesetz
Hier gibt es Regeln.
Die müssen eingehalten werden.
Wie Menschen mit Behinderungen Hilfe bekommen.
Damit sie selber bestimmen können. Wie sie gut leben. Was sie dafür brauchen.
Das ist über eine lange Zeit vereinbart. Seit dem Jahr 2016. Das letzte Mal ändern sich 2023 die Regeln.
Neue Regeln!
Jetzt sind viele Regeln zusammen. In einem Gesetz. Das nennt sich SGB 9. Die 9 ist oft so geschrieben: IX.
Es ist ein neuer Teil dazu gekommen. Der hat einen Namen. Der heißt: Eingliederungs-Hilfe. Oder als Zahl: Teil 2.
Menschen mit Behinderungen sollen besser selbst bestimmen können. Was sie im Leben haben müssen. Um am Leben besser teil zu nehmen.
Menschen mit Behinderungen können jetzt entscheiden:
Wer Ihnen helfen soll. Bei was ihnen geholfen wird. Jetzt können Sie viele verschiedene Hilfen wählen.
(In schwere Sprache: Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen)
Das ist jetzt in vielen Lebens-Bereichen:
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wenn Menschen mit Behinderung medizinische Hilfe brauchen
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wenn Menschen mit Behinderung arbeiten
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wenn Menschen mit Behinderung lernen
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wenn Menschen mit Behinderung jeden Tag Hilfe brauchen (in schwere Sprache: im Alltag)
Menschen mit Behinderungen sollen sagen, wie es besser für sie ist.