• Menu
  • Skip to right header navigation
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Before Header

Gefördert durch:

Logo LIGA Selbstvertretung

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 neue Beteiligungsrechte für Verbände behinderter Menschen vor. Dabei handelt es sich im folgende Punkte, die wir Ihnen hiermit erläutern wollen.

  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Presseartikel
    • Newsletter für unsere Mitglieder
  • Info-Seite
    • Wichtige Telefonnummern
    • Infos – Leichte Sprache
    • Landesrahmenvertrag Thüringen
    • Regeln für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Über uns
    • Geschäftsstelle
    • Vorstand
    • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
    • Satzung
    • Arbeitsgruppen
  • Neuigkeiten
    • Presseartikel
    • Newsletter für unsere Mitglieder
  • Info-Seite
    • Wichtige Telefonnummern
    • Infos – Leichte Sprache
    • Landesrahmenvertrag Thüringen
    • Regeln für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Foto einer Protestveranstaltung gegen das Spahn-Gesetz

Bekomme ich noch Geld von der WfbM, wenn ich in Quarantäne bin?

Aktuelle Seite: Startseite / FAQs / Bekomme ich noch Geld von der WfbM, wenn ich in Quarantäne bin?

30/03/2020 By //  by Julia

Ja.
Die Werkstatt muss das Geld weiter bezahlen.
Das Geld muss 6 Wochen bezahlt werden.
Nach 7 Wochen bekommen Menschen mit Behinderung nicht mehr das ganze Geld.
Die Menschen bekommen dann ein bisschen weniger Geld.

Zum Beispiel:
Wenn man krank ist bekommt man auch nicht mehr das ganze Geld.
Man bekommt dann 70 % vom Geld.
Das ist dann weniger Geld als der Lohn.

Wie viel Geld das ist:
Das wird für jeden Menschen einzeln gerechnet.

Site Footer

  • Sitemap
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Copyright © 2023 · LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen e. V. · Anmelden